Fliegen mit einer Drohne – Was sollte man beachten?
Drohnen werden in Deutschland immer populärer. Wenn man sich die teilweise spektakulären Luftaufnahmen bei uns auf German Drones, der größten Fotografie Plattform der deutschen Drohnen Community, ansieht, versteht man auch, warum. Bereits jetzt sind in Deutschland mehr als 400.000 dieser unbemannten Fluggeräte unterwegs, die meisten davon in Privatbesitz. Viele Besitzer verkennen jedoch die Gefahr und die potentiellen Schäden, die von einer Drohne ausgehen und betrachten sie eher als ein Spielzeug. Das kann ein teurer Irrtum werden. Für den Betrieb der Fluggeräte müssen eine Vielzahl von Drohnen-Gesetze eingehalten werden.
Welche Drohnen-Gesetze sind das?
Zwar heißt es in einem alten Schlager von Udo Jürgens, dass über den Wolken die Freiheit grenzenlos sei, das ist jedoch eine Illusion. Bei einer Drohne handelt es sich im juristischen Sinn nicht um ein Spielzeug, sondern um ein (wenn auch unbemanntes) Luftfahrzeug, für das strenge Drohnen-Vorschriften bzw. Drohnen-Gesetze gelten. Für alle diese Fluggeräte gilt die einheitliche Vorschrift, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung außerhalb von Modellflugplätzen nicht höher als 100 m aufsteigen dürfen. Zwischen dem Piloten und der Drohne muss ständig eine Sichtverbindung bestehen. Wenn die Drohne gerade noch durch ein Fernglas zu sehen ist, gilt das nicht mehr als Sichtverbindung. Nachtflüge sind nur mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung möglich.
Eine Ausnahmegenehmigung ist auch für Drohnen mit einem Gewicht über 5 kg notwendig. Derartige Ausnahmegenehmigungen können bei der Luftfahrtbehörde des zuständigen Bundeslandes beantragt werden. Die Drohnen-Gesetze verlangen zudem eine Kennzeichnungspflicht für jede Drohne mit einem Gewicht über 250 g. Das Kennzeichen muss den Namen und die volle Adresse des Besitzers enthalten, feuerfest und fest an der Drohne angebracht sein. German Drones empfiehlt dafür eine Aluminium-Plakette. Ab einem Gewicht von 2 kg darf eine Drohne nur mit einem Drohnen-Führerschein geflogen werden. Dabei handelt es sich um einen Nachweis theoretischer Kenntnisse, der bei bestimmten Organisationen, aber auch online erworben werden kann. Der Drohnen-Führerschein kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden und ist jeweils 5 Jahre lang gültig – wir haben einen! Ein wichtiger Punkt der Drohnen-Vorschriften betreffen Flugverbotszonen und die Haftpflicht.
Wer eine Drohne fliegt, muss eine Haftpflichtversicherung haben
Dazu reicht eine einfache Haftpflichtversicherung nicht aus, weil eine Drohne als Luftfahrzeug gilt. Der Halter ist für alle Schäden verantwortlich, die von der Drohne verursacht werden, auch wenn er keine Schuld daran trägt. Typisches Beispiel: die Drohne wird von einer Windböe erfasst, der Pilot verliert die Kontrolle, die Drohne stürzt ab und beschädigt ein Wohngebäude bzw. Auto oder verletzt gar eine Person. In vielen alten Haftpflichtpolicen besteht kein Versicherungsschutz gegen solche Schäden. Neue Policen haben dagegen meist Klauseln, die Schäden durch eine Drohne mit einschließen. Es empfiehlt sich, die Haftpflichtpolice zu checken und eventuell zu aktualisieren. Wer seine Drohne kommerziell nutzt, um beispielsweise schöne Luftaufnahmen auf German Drones online zu stellen, sollte besser eine spezielle Drohnen-Versicherung abschließen.
Drohnen-Gesetze und Flugverbotszonen
Eine Drohne darf längst nicht überall fliegen. Dass es um Flughäfen und Hubschrauber-Landeplätze Flugverbotszonen gibt, wissen die meisten. Weniger bekannt ist dagegen, dass diese Verbote auch für das Überfliegen militärische Einrichtungen, Krankenhäuser, Gefängnissen oder Regierungsgebäuden gilt. Auch Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnanlagen dürfen nicht überflogen werden. Aufnahmen bzw. Überfliegen von Industrieanlagen und Kraftwerken sind nur mit Genehmigung des Betreibers erlaubt. Ähnliches gilt auch für Wohngebiete. Werden dabei Bild- oder Filmaufnahmen gemacht, muss der Drohnen-Pilot vorher die Zustimmung aller Bewohner einholen.
Ebenfalls verboten ist das Überfliegen von Menschenansammlungen (mehr als 12 Personen) oder das Filmen von Polizei- oder Rettungseinsätzen. Wer plant, historische Bauwerke oder Naturschutzgebiete zu überfliegen, um schöne Luftbildaufnahmen zu machen, sollte sich vorher erkundigen, ob das gestattet ist. Für manche Objekte wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Habt ihr Fragen zu diesem oder einem anderen Thema? Wir stehen euch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem findet ihr weitere Luftaufnahmen und Projekte von urbanuncut auf unserer Website oder auf German Drones.