Gesetze die man bei einer Filmproduktion beachten sollte
Urheberrechtsgesetz
Wenn es um die Rechte bei einer Filmproduktion geht, spielt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine wichtige Rolle. Bei der Entscheidung, wer genau die Urheberrechte eines Werkes hat, wird überprüft, wer eine persönliche geistige Schöpfung beigetragen hat. Unter das Urheberrechtsgesetz fallen zum Beispiel Sprachwerke, Werke der Musik, Filmwerke, sowie Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art. Der klassische „Urheber“ bei der Produktion eines Films ist meistens der Regisseur, da er das gesamte Projekt plant und seine Visionen später umgesetzt werden. Aber auch der Drehbuchautor bringt sich maßgeblich in die Schöpfung mit ein. Der Kameramann hat jedoch oft keinen Anspruch auf Urheberrecht, da er nur die Vorgaben des Regisseurs ausführt. Dagegen kann der Cutter Rechte an dem Film besitzen, da er sich durch eigene Techniken und Farbgebungen in das Endprodukt einbringt. Vorausgesetzt, er führt nicht nur die Anweisungen des Regisseurs aus. Da Filmarbeit Teamarbeit ist, fällt gerade diese Zuordnung nicht immer leicht. Der Schutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, wenn das Urheberrecht nicht in einem Testament an einen Hinterbliebenen weitervererbt wird. In einem gewissen Rahmen lässt das Urheberrecht die Nutzung von gemeinfreien Werken in Form von sogenannten Originalen zu, welche als ein kulturelles Gemeingut gesehen werden.
Urheberrechtsverletzungen
Eine Urheberrechtsverletzung liegt vor, wenn geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers verwertet oder veröffentlicht werden. Ebenfalls wird das Urheberrecht verletzt, wenn in einem Filmwerk Skulpturen, Bilder, Texte oder Musik von anderen Künstlern mit schon geltenden Urheberrecht zu sehen sind. Dieses Vergehen kann zivil-, als auch strafrechtliche Maßnahmen haben.
Übergabe des Urheberrechts
Wenn das finale Produkt steht und dem Kunden übergeben wird, erfolgt bei der Vergütung auch meistens die Übergabe der Urheberrechte. Diese Verträge werden auch sogenannte Buy-Out-Verträge genannt. Dieser Buy-out-Vertrag ist in der Medienbranche nicht mehr wegzudenken, da er den detaillierten Ablauf der rechtlichen Übergabe beinhaltet und regelt. Jedoch kann das Bildrecht auch nur für eine begrenzte Zeit und mit einer genauen Festlegung des Einsatzfeldes und der Verbreitung vom Kunden erworben werden.
Vorschriften für den Drehort
Die Beschaffung von Drehgenehmigungen, um die vorhandenen Gesetze einzuhalten, sollte unbedingt erfolgen. Denn sobald die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht mehr gewährleistet ist oder Verkehrsteilnehmer behindert, belästigt, oder gefährdet werden, muss in der Regel eine Drehgenehmigung beschaffen werden. Die Zuständigkeit liegt bei dem Ordnungsamt oder bei der zuständigen Gemeinde. Hier gibt es in jedem Land andere Vorschriften, daher sollte man gerade bei Drehs im Ausland die Rechtslage im vorhinein abklären, damit keine Probleme entstehen. Ebenfalls darf das Hausrecht nicht durch Filmen auf privatem Grund, ohne Zustimmung des Eigentümers, verletzt werden.
Drohnenaufnahmen
Da in den Luftfahrtgesetzen auch Vorschriften für das Fliegen einer Drohen stehen, müssen auch diese beachtet werden. Alles rund um dieses Thema haben wir in unseren Blogbeitrag, Fliegen mit einer Drohne – Was sollte man beachten? zusammengefasst. Die Drohen-Verordnungen weichen in den einzelnen Ländern stark voneinander ab, so ist eine Recherche vor einem Dreh von Vorteil.